Bei der Behandlung in Analgosedierung und in Vollnarkose arbeiten wir mit einem erfahrenen Anästhesisten zusammen.
Allerdings können diese Anästhesieformen bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen vom Anästhesisten nur in bestimmten Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werde. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist oder nicht werden wir im persönlichen Gespräch klären.